Ihr Vertragspartner besitzt keine direkten oder indirekten Beteiligungen von über 10% an den Stimmrechten
oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens.
Kein Versicherungsunternehmen und auch kein Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens besitzt eine
direkte oder indirekte Beteiligung von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital Ihres
Vertragspartners.
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
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10117 Berlin
Homepage:
http://www.pkv-ombudsmann.de
Ombudsmann für Investmentfonds
Büro der Ombudsstelle des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V.
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