1.Januar 2006 - Der neue Unisex-Tarif bei der Riester Rente
Bis 31.12.2005 gilt:
- Männliche Versicherte, die einen Riester-Vertrag abschließen, erhalten für die gleiche Beitragszahlung eine viel höhere garantierte Rente als Frauen.
Der Grund für die unterschiedliche Behandlung von Versicherungsprämien und Leistungen ist, dass Männer statistisch gesehen nicht so alt werden, wie Frauen.
Das führt zu einem kürzeren Zeitraum in dem die Versicherungen Rentenzahlungen leisten müssen. Deshalb die bisher höheren Leistungen.
Ab dem 01.01.2006 gilt:
- ...der sogenannte Unisex-Tarif, den die Bundesregierung Anfang 2005 mit dem Alterseinkünftegesetz beschlossen hat. Dieser Tarif sieht vor, dass alle Riester-Neuverträge ab dem 01.01. 2006 "geschlechtsneutral" angeboten werden:
Männer und Frauen erhalten dann bei gleichem Beitrag die gleichen monatlichen Rentenleistungen!
Weitere Änderungen bei der Riester-Rente ab 2006:
- Die Grundzulage steigt von 76 Euro auf 114 Euro; die Kinderzulage von 92 Euro auf 138 Euro pro Kind.
- Der Sonderausgabenabzug für die geleisteten Beiträge liegt künftig bei höchstens 1.575 Euro.
- Der Mindesteigenbetrag (Voraussetzung für volle staatliche Zulagen und Höchstabzug der Sonderausgaben) steigt ab 2006 von 2% auf 3% der im vergangenen Kalenderjahr erzielten beitragspflichtigen Einnahmen.
- Dieser Eigenbeitrag braucht den maximal abzugsfähigen Sonderausgabenbetrag (1.575 Euro) -jeweils vermindert um die staatlichen Zulagen- nicht zu übersteigen.